Rücktrittsversicherung
Rücktrittsversicherung
Was deckt Ihre Reiserücktrittsversicherung ab?
Unsere Reiserücktritts- und Unterbrechungsversicherung ermöglicht Ihnen keine Rückerstattung, wenn Sie Ihre Meinung einfach ändern.
Sie deckt jedoch zahlreiche Ereignisse ab, die Sie nicht zu verantworten haben, für die versicherte Person oder andere Teilnehmer des Aufenthalts: einige Beispiele: Tod, Unfall oder schwere Krankheit einschließlich COVID, Krankenhausaufenthalt der versicherten Person, eines Elternteils oder einer nahestehenden Person der Familie. Schwangerschaftskomplikationen der Versicherten, Verweigerung eines Touristenvisums, Trennung (PACS oder Heirat), Erhalt eines Arbeitsplatzes, Streichung oder Änderung des bezahlten Urlaubs, Vertragsbruch, schwere Schäden am Fahrzeug, Stornierung durch eine der Begleitpersonen der Versicherten (maximal 9 Personen)…
Hier finden Sie die gesamten allgemeinen Versicherungsbedingungen.
In welchen Fällen kann man die Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Mit unserer Stornierungsversicherung können Sie sich vor äußeren Umständen schützen, die Sie daran hindern, Ihren Aufenthalt zu genießen. Sie können diese Versicherung bereits bei Ihrer Buchung abschließen.
Informieren Sie sich über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ich storniere oder verkürze meinen Aufenthalt. Was muss ich tun, um von der Reiserücktrittsversicherung eine Rückerstattung zu erhalten?
Im Falle einer Stornierung oder Unterbrechung Ihres Aufenthalts aufgrund einer der von der Versicherung abgedeckten Situationen.
- Benachrichtigen Sie den Campingplatz über Ihre Absage oder vorzeitige Abreise.
- Melden Sie Ihre Situation zwingend innerhalb von 5 Werktagen (Nach Ablauf dieser Frist verlieren Sie jeglichen Anspruch auf Entschädigung).
- Per Telefon: 05 34 45 31 50
- Par email : gestion@ucpa-assitance.fr
- WICHTIG Vertragsnummer, die Sie zurückrufen müssen: N°5791
- Sie müssen ihnen die vom Campingplatz ausgestellte Stornierungsrechnung sowie einen Beleg für den Grund Ihrer Stornierung zusenden.
Achtung! Diese Versicherung wird Ihnen über eine dritte Organisation angeboten.Nachdem Sie den Campingplatz über Ihren Rücktritt oder Ihre vorzeitige Abreise informiert haben, sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Situation dem Versicherer zu melden.